Einsiedlerstein |
Das Lausitzer Gebirge nach Wikipedia |
Das Lausitzer Gebirge (tschech.: Luické hory) liegt in Nordböhmen zwischen Böhmischer Schweiz und Jeschkengebirge. Nördlich anschließend breitet sich die hügelige Landschaft des Lausitzer Berglandes aus. Nach Südwesten schließt sich unmittelbar das Böhmische Mittelgebirge an. Der deutsche Anteil südlich von Zittau wird Zittauer Gebirge genannt. Das Gebiet steht in Böhmen als ChKO Luické hory unter Naturschutz.
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Herrenhausfelsen (aus Phonolith) |
| Das Lausitzer Gebirge gehört zu den böhmischen Randgebirgen, welche Böhmen wie eine Mauer umgeben. Von Norden wie von Süden erscheint es so, als läge der Schwanz einer riesigen Echse in der Landschaft, so schroff erhebt sich dieses Gebirge über die Umgebung. Mit der Lausche (Lu), 793 m, der Finkenkoppe (Penkavcí vrch), 792 m, dem Hochwald (Hvozd), 750 m, und dem Kaltenberg (Studenec), 736 m, als westlichem Eckpfeiler sitzen die höchsten Berge dieser Kammlinie auf. Tannenberg (Jedlová), 774 m, und der markante Kleis (Klíc), 760 m, sind dem eigentlichen Kamm vorgelagert und beeindrucken durch ihr wuchtiges Aussehen. Die schroffen Formen dieser Berge zeigen, dass diese ausnahmslos aus vulkanischen Gesteinen bestehen. Erst am Fuße dieser Berge breiten sich Sandsteinfelsen aus, die in Jonsdorf und Oybin die Landschaft bestimmen. Die größten Felsen sind der Oybin (mit mittelalterlicher Burg- und Klosterruine), die Rosensteine, die Kelch- und Bienenhaidsteine, der Scharfenstein, die Mönchswand, die Felsen in der Felsengasse und am Töpfer bei Oybin und die Nonnenfelsen bei Jonsdorf auf sächsischer Seite und die Felsen in der Bürgstein Schwoikaer Schweiz, Rabensteine und Oberwegsteine auf böhmischer Seite. |
Blick zum Ortel |
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| Seit 1976 steht das Lausitzer Gebirge als Chránená krajinná oblast Luické hory unter Landschaftsschutz. Die Verwaltung des Schutzgebietes befindet sich in Deutsch Gabel. Besonders wertvolle Landschaftsbereiche des Lausitzer Gebirges stehen zudem als Naturreservate bzw. Nationale Naturreservate unter besonderem staatlichem Schutz. |